Erklärung zur Barrierefreiheit

Diese Erklärung zur digitalen Barrierefreiheit gilt für die FamilienApp Hessen.

Als öffentliche Stelle im Sinne der Richtlinie (EU) 2016/2102 sind wir bemüht, unsere Websites und mobilen Anwendungen im Einklang mit den Bestimmungen des Hessischen Behinderten-Gleichstellungsgesetzes (HessBGG) sowie der Hessischen Verordnung über barrierefreie Informationstechnik (BITV HE 2019) zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2016/2102 barrierefrei zugänglich zu machen.

Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen

Die Anforderungen der Barrierefreiheit ergeben sich aus § 3 Absätze 1 bis 4 und § 4der BITV HE 2019, die auf Grundlage von § 14 des HessBGG erlassen wurde.

Die Überprüfung der Einhaltung der Anforderungen beruht auf einer von Regierungspräsidium Gießen am 27.05.2024 vorgenommenen Bewertung durch Eingehende Überwachung mobile Anwendung (Black-Box Test).

Nicht barrierefreie Inhalte

Aufgrund der Überprüfung ist die mobile Anwendung mit den zuvor genannten Anforderungen wegen den folgenden Ausnahmen teilweise vereinbar.

Unvereinbarkeit mit der BITV HE 2019

Die nachstehend aufgeführten Inhalte sind unvereinbar mit § 3 Absatz 1 der BITV HE 2019 und aus folgenden Gründen nicht barrierefrei:

Barriere:

  1. Beschreibung

    1. Alternativtexte für Bedienelemente: Nicht alle Bildelemente sind mit Alternativtexten versehen werden.
    2. HTML-Strukturelemente für Überschriften: Auf einigen Seiten können keine in sich konsistenten Strukturen mit Überschriftenelementen erzeugt werden.
    3. Eine querformatige Nutzung der Inhalte ist nicht möglich.
    4. Eine nachvollziehbare Fokusreihenfolge in der App ist nicht möglich, deshalb steht die Hauptnavigation in der Reihenfolge an letzter Stelle.
    5. Sinngebende Überschriften sind wichtig, aber nicht überall möglich.
    6. Das Hamburger Menü beschreibt beim Erreichen mit dem Screenreader nur den aktivierten aufgeklappten Zustand (Menü schließen), nicht jedoch den deaktivierten zw. zugeklappten Zustand.
    7. Die Bedienelemente der Teaser übermitteln an den Screenreader nicht ihre Rolle.
    8. Bei den Bedienelementen zu den Artikeln, zum Mitgliederbereich, den Nutzungsbedingungen und zur Datenschutzerklärung wird die Rolle der Bedienelemente nicht an den Screenreader übermittelt.
    9. Beim Erreichen des Hamburger Menüs lässt sich die notwendige Aktion aus der Screenreader-Ausgabe nicht erschließen.
    10. Bei den Bedienelementen der Teaser lässt sich die notwendige Aktion aus der Screenreader-Ausgabe nicht erschließen.
    11. Die App unterstützt nicht alle systemseitigen Einstellungen. So bewirkt der in iOS aktivierte Dunkelmodus und auch Einstellungen für Texthervorhebung bzw. Schriftvergrößerung keine Änderung in der Bildschirmdarstellung in der App.
  2. Maßnahmen

    Der Anbieter des App Frameworks wurde auf die oben genannten Probleme aufmerksam gemacht. Im Vorschlagssystem für neue Features für die App wurde der Vorschlag zur Verbesserung eingereicht.

  3. Zeitplan

    Es ist kein Zeitplan vorhanden, da keine direkte Einwirkungsmöglichkeit auf den Anbieter des App-Frameworks besteht.

  4. Barrierefreie Alternative

    Alle Informationen aus der APP sind auch auf der Webseite https://www.familienapp.hessen.de/ aufrufbar.

Datum der Erstellung der Erklärung zur Barrierefreiheit

Diese Erklärung wurde am 04.07.2024erstellt.

Feedback und Anfragen zur digitalen Barrierefreiheit

Kontaktformular: https://www.familienapp.hessen.de/Kontakt

Barriere Melden: https://www.familienapp.hessen.de/barrieremelden

Durchsetzungsverfahren 

Wenn auch nach Ihrem Feedback an den oben genannten Kontakt keine zufriedenstellende Lösung gefunden wurde, können Sie die Durchsetzungs- und Überwachungsstelle Barrierefreie Informationstechnik einschalten. Sie haben nach Ablauf einer Frist von sechs Wochen das Recht sich direkt an die Durchsetzungs- und Überwachungsstelle zu wenden. Unter Einbeziehung aller Beteiligten versucht die Durchsetzungsstelle, die Umstände der fehlenden Barrierefreiheit zu ermitteln, damit der Träger diese beheben kann.

Durchsetzungs- und Überwachungsstelle Barrierefreie Informationstechnik

Hessisches Ministerium für Soziales und Integration

Sitz: Regierungspräsidium Gießen
Prof. Dr. Erdmuthe Meyer zu Bexten
Landesbeauftragte für barrierefreie IT
Leiterin der Durchsetzungs- und Überwachungsstelle
Landgraf-Philipp-Platz 1-7
35390 Gießen
Telefon: +49 641 303 - 2901
E-Mail: Durchsetzungsstelle-LBIT@rpgi.hessen.de