Gesundheitsministerin Diana Stolz fordert stärkeren Schutz von Kindern und Jugendlichen vor Vapes und Nikotinbeuteln

Hessens Gesundheitsministerin Diana Stolz warnt vor der zunehmenden Verbreitung von Tabakersatzprodukten, wie Vapes und tabakfreien Nikotinbeuteln, die als „rauchfreie Alternative“ unter Kindern und Jugendlichen immer beliebter werden. Auf der 99. Gesundheitsministerkonferenz (GMK), die vom 10. bis 11. Juni 2026 in Hannover stattfindet, setzt sich Hessen deshalb für einen stärkeren Jugendschutz und eine bundesweit einheitliche Regulierung dieser Produkte ein. Unter anderem werden zwei Anträge beraten, die von Hessen unterstützt bzw. mit eingebracht werden.

 Familienministerin Diana Stolz

Dabei geht es zum einen um einen stärkeren Jugendschutz bei E-Zigaretten und zum anderen um eine bundesweite Regulierung tabakfreier Nikotinbeutel.

„Wir beobachten mit Sorge, dass immer mehr junge Menschen zu Produkten greifen, die als gesunde Alternative zum Rauchen angesehen werden. Dazu zählen immer häufiger auch Vapes und tabakfreie Nikotinbeutel, die zunächst den Eindruck vermitteln, völlig harmlos zu sein. Durch trendige Designs, süße Geschmacksrichtungen und gezielte Werbung sprechen sie insbesondere Kinder und Jugendliche an. Hemmschwellen werden dadurch abgebaut. Gleichwohl stellen sie eine Gefahr für die Gesundheit von Kindern und Jugendlichen dar. Das dürfen wir nicht akzeptieren. Wir werden das Thema daher auf der Gesundheitsministerkonferenz intensiv beraten. Denn um unsere Kinder und Jugendlichen bestmöglich zu schützen, brauchen wir ein bundeseinheitliches Vorgehen“, kündigt Hessens Gesundheitsministerin Diana Stolz an.

Sogenannte „tabakfreie Nikotinbeutel“ sind eine Gefahr für die Gesundheit, weil sie das Risiko von Abhängigkeit und Entzugserscheinungen erhöhen und den Einstieg in die Nikotinabhängigkeit erleichtern. Für diese Produkte besteht bislang keine spezifische tabakrechtliche Regelung. Die rechtliche Einordnung erfolgt über das Lebensmittelrecht, was in der Praxis zu Vollzugsproblemen führt. Laut der Hessischen Gesundheitsministerin bedarf es hier neuer und klarer Vorgaben. Als Tabakersatzprodukte wird für Nikotinbeutel ein explizites Verbot im Tabakrecht angestrebt. In Hannover werden die Gesundheitsministerinnen und -minister über eine entsprechende Regelung für im nationalen Tabakrecht beraten, bis eine EU-weit einheitliche und spezifische Regelung geschaffen ist.

„Unser gemeinsames Ziel ist es, dass Kinder und Jugendliche gesund aufwachsen. Dazu gehören Bewegung, Sport, eine gesunde Lebensweise und ein kritischer Umgang mit Produkten, die Suchtverhalten fördern oder verharmlosen können. Deshalb werden wir das Thema weiterhin mit Nachdruck auf die bundespolitische Agenda setzen“, so Hessens Gesundheitsministerin.

Hintergrund:

Im Gegensatz zu traditionellen Tabakprodukten wie Snus - einem oralen Tabakerzeugnis, dessen Vertrieb in der Europäischen Union mit Ausnahme von Schweden untersagt ist - enthalten Nikotinbeutel keinen Tabak. Sie bestehen aus einer Mischung verschiedener Inhaltsstoffe, darunter Nikotinsalze, mikrokristalline Zellulose, Aromen sowie weitere Zusätze wie Natriumcarbonat.

Die Beutel werden zwischen Lippe und Zahnfleisch platziert, sodass das enthaltene Nikotin über die Mundschleimhaut aufgenommen wird. Von dort gelangt es direkt in den Blutkreislauf und anschließend ins Gehirn. Nikotinbeutel können je nach Produkt erhebliche Mengen Nikotin enthalten; hochdosierte Varianten erreichen Nikotingehalte von bis zu 47,5 mg pro Beutel. Studien zur Aufnahme und Verteilung von Nikotin im Körper zeigen, dass ein wesentlicher Teil des enthaltenen Nikotins über die Mundschleimhaut resorbiert wird. Dadurch können Blutnikotinspiegel erreicht werden, die mit denen beim Rauchen von Zigaretten vergleichbar sind oder diese sogar übertreffen. Insbesondere bei hochdosierten Produkten erfolgt der Anstieg der Nikotinkonzentration im Blut sehr rasch, was auf ein entsprechend hohes Abhängigkeitspotenzial hinweist.

Darüber hinaus wirkt Nikotin stimulierend auf das vegetative Nervensystem. Es kann die Herzfrequenz und den Blutdruck erhöhen, die Ausschüttung von Stresshormonen fördern und die Neigung zur Bildung von Blutgerinnseln steigern. Langfristig können diese Effekte zur Schädigung von Blutgefäßen beitragen. Besondere Risiken bestehen für Schwangere, Stillende sowie Kinder und Jugendliche, da Nikotin die Entwicklung des Gehirns und der Lunge beeinträchtigen kann.

Obwohl Nikotinbeutel keinen Tabak enthalten, können sie geringe Mengen tabakspezifischer Nitrosamine (TSNA) aufweisen. Diese Stoffe gelten als potenziell krebserregend. Zudem kann der direkte Kontakt der Beutel mit der Mundschleimhaut lokale Reizungen, Entzündungen oder andere Schädigungen im Mundraum begünstigen. Auch die Zahnärzteschaft weist auf die gesundheitlichen Risiken für Mund- und Zahngesundheit hin.

Quelle: Hessisches Ministerium für Familie, Senioren, Sport, Gesundheit und Pflege

Veröffentlicht am: 10. Juni 2026