22. Oktober 2026
Aus kinderrechtlicher Perspektive; ambulante Leistungen, Zusammenarbeit Kinder- und Jugendhilfe und Justiz
Zielgruppe: Mitarbeitende in Einrichtungen der Kinder- und Jugendhilfe, (Erziehungs-)Beratungsstellen und Jugendämtern sowie andere Interessierte.
Inhalte des Workshops:
- Einführung in die beiden Praxis-Informationen der Monitoring-Stelle UN Kinderrechtskonvention beim Deutschen Institut für Menschenrechte
- „Das Wohl des Kindes bei Eltern in Haft - Recht auf Kontakt nach Artikel 9 der UN-Kinderrechtskonvention in der Praxis“
- „Ambulante Leistungen der Kinder- und Jugendhilfe bei inhaftiertem Elternteil - Kinderrechtliche Grundlagen, Leistungen nach SGB VIII und Schnittstellen zum Justizvollzug“
Kinder haben ein Recht auf Umgang mit beiden Elternteilen, auch im Falle einer Inhaftierung. Im Workshop zeigen wir die Unterstützungsmöglichkeiten aus kinderrechtlicher Perspektive auf. Als Arbeitsgrundlage dienen die beiden von der Monitoring-Stelle UN Kinderrechtskonvention des Deutschen Instituts für Menschenrechte herausgegebenen Expertisen:
I. „Das Wohl des Kindes bei Eltern in Haft - Recht auf Kontakt nach Artikel 9 der
UN-Kinderrechtskonvention in der Praxis“ Im Spannungsfeld von Kinderschutz und Umgangsrecht, dabei immer das Kindeswohl im Blick, beleuchten wir folgende Fragen:
- Was ist zu beachten, damit die Rechte der Kinder auf Umgang und auf Beratung für betroffene Familien umgesetzt werden können?
- Wie können die Kinder und Familien unterstützt werden?
II. „Ambulante Leistungen der Kinder- und Jugendhilfe bei inhaftiertem Elternteil - Kinderrechtliche Grundlagen, Leistungen nach SGB VIII und Schnittstellen zum Justizvollzug“ Die Expertise widmet sich den rechtlichen Grundlagen und der Ausgestaltung von ambulanten Unterstützungsmöglichkeiten. Im Vorwort schreibt Claudia Kittel, Leiterin der Monitoring-Stelle: "Wir brauchen […] ein Umdenken innerhalb der Kinder- und Jugendhilfe, was die Bereitstellung von Angeboten für die betroffenen Kinder betrifft.".
Im Workshop schauen wir uns gemeinsam die im SGB VIII beschriebenen Leistungen für Kinder und betroffene Elternteile an und diskutieren, welche Möglichkeiten einer Zusammenarbeit zwischen Jugendhilfe und Justiz bestehen und wie die praktische Umsetzung drinnen und draußen gestaltet werden könnte.
In unserem Online-Workshop möchten wir zudem Ihre Praxis-Erfahrungen aufnehmen und gemeinsam mit Ihnen neue Impulse erarbeiten, wie Fachkräfte im Netzwerk betroffene Familien wirksam unterstützen können. Außerdem stellen wir den Auftrag und die Aktivitäten der Landesfachstelle des Netzwerks Kinder von Inhaftierten (KvI) – Hessen vor.
Für Fragen und weitere Informationen kontaktieren Sie uns gerne:
E-Mail: kvi-hessen@aktion-verein.org
Tel.: 0641 / 96 97 66 53 (Landesfachstelle) oder 0176 – 523 936 53
Kontaktieren Sie uns auch bei Interesse an einer Inhouse-Veranstaltung oder einer Vorstellung im regionalen Arbeitskreis.
Quelle: Netzwerk Kinder von Inhaftierten – Hessen Landesfachstelle

