Ein wichtiger Erfolg der Verbraucherzentralen bringt Vorteile für zahlreiche Betroffene, außerdem gibt es ein neues Beratungsangebot.
Markus M. wollte seiner Mutter helfen, ihre Adress- und Kontodaten für die Rundfunkbeiträge zu ändern. Bei der Suche nach einem Formular zur Änderung der Daten im Internet tauchte als erster Vorschlag in der Suchmaschine die Seite service-rundfunkbeitrag.de auf. Für Markus M. erweckte die Seite den Eindruck, er sei auf der offiziellen Seite des Beitragsservice für ARD, ZDF und Deutschlandradio gelandet. Doch für die Änderung der Daten wurden ihm 29,99 Euro in Rechnung gestellt. Das hatte er nicht erwartet. Er hatte in Erinnerung, dass alle Mitteilungen zum Rundfunkbeitrag kostenlos sind. Als er den Vertrag widerrufen wollte, wurde ihm mitgeteilt, dass er bereits bei seiner Bestellung zugestimmt habe, dass das Widerrufsrecht mit der vollständigen Vertragserfüllung erlischt.
Betroffene können Geld zurückverlangen. Nach einer Abmahnung der Verbraucherzentrale Sachsen-Anhalt und des Verbraucherzentrale Bundesverband hat die SSS-Software Special Service GmbH im Juni 2024 ihre Widerrufsbelehrung geändert. Zudem teilte sie mit, sie wolle allen Betroffenen, die bis zum 27. Juni 2024 das kostenpflichtige Angebot genutzt haben, die gezahlten 29,99 € zurückzahlen. Die Verbraucherzentrale Hessen hält auf ihrer Website einen Musterbrief bereit, mit dem Betroffene das Geld zurückverlangen können.
Wer die Leistungen auf www.service-rundfunkbeitrag.de ab dem 28. Juni 2024 genutzt und dafür eine Rechnung erhalten hat, kann die Forderung mit einem weiteren Musterbrief zurückweisen, der ebenfalls auf der Website der Verbraucherzentrale Hessen zu finden ist. Für diejenigen, gegenüber denen das Unternehmen weiterhin auf die Bezahlung der Rechnung besteht, prüft der Verbraucherzentrale Bundesverband eine Sammelklage und ruft Betroffene auf, sich mit ihren Erfahrungen zu melden.
Tipps der Verbraucherzentrale
Auf der offiziellen Website www.rundfunkbeitrag.de sind Mitteilungen zum Rundfunkbeitrag kostenlos. Es gibt viele weitere kostenpflichtige Dienste, bei denen die Bereitstellung von Formularen und deren Übermittlung Geld kostet, obwohl es diese Formulare bei Behörden oder Gerichten kostenfrei gibt. Ein Beispiel sind die kostenpflichtigen Ausfüllhilfen für das Kindergeld.
Die folgenden Tipps helfen dabei, sich vor einer solchen Kostenfalle zu schützen:
- Bei der Suche im Internet sollte man nicht vorschnell auf eines der ersten Suchergebnisse klicken. Achten Sie darauf, ob diese als „gesponsert“, „Anzeige“ oder „Werbung“ gekennzeichnet sind.
- Ein Blick ins Impressum verrät, von wem die aufgerufene Website betrieben wird.
- Ein Blick in die Allgemeinen Geschäftsbedingungen informiert über die Bedingungen und Kosten des Angebots.
Neues Beratungsangebot der Verbraucherzentrale Hessen
Die Verbraucherzentrale Hessen bietet seit September 2024 telefonische Kurzberatungen zum Rundfunkbeitrag an. Wer Fragen hat zu
- Zahlungspflicht und Fälligkeit der Rundfunkbeiträge
- Befreiungs- und Ermäßigungsmöglichkeiten
- An- und Abmeldung
- Besonderheiten bei Wohngemeinschaften oder Zweitwohnung
kann sich an die Verbraucherzentrale Hessen wenden. Die Kosten der etwa 15-minütigen, telefonischen Beratung belaufen sich auf 10 Euro. Eine Terminvereinbarung über das hessenweite Servicetelefon der Verbraucherzentrale (069) 972010-900 oder über die Website der Verbraucherzentrale ist erforderlich. Sollte bereits ein Widerspruchsverfahren oder ein verwaltungsgerichtliches Verfahren anhängig sein, ist die Beratung nicht möglich.
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