VZH: Unerwünschte Briefkastenwerbung

Wurfsendungen von UberEats - Verbraucherzentrale Hessen erzielt Erfolg bei unerwünschter Briefkastenwerbung

 Mann am Briefkasten findet unerwünschte Post

Trotz der Kennzeichnung „Keine Werbung, keine kostenlosen Zeitungen, keine Wurfzettel, Wurfsendungen“ ließ die Bestell- und Lieferplattforn UberEats Werbung in hessische Briefkästen werfen. Dies mahnte die Verbraucherzentrale Hessen e.V. erfolgreich ab.

Regelmäßig fanden Verbraucher in ihrem Briefkasten Flyer für das Angebot der Firma UberEats. Alle hatten Plaketten oder Aufkleber auf ihren Briefkästen, die signalisierten, dass ein solcher Einwurf unerwünscht sei. Da die Zusteller von UberEats dies ignorierten, beschwerten sich die Betroffenen schließlich bei der Verbraucherzentrale Hessen.

Rechtswidrige Werbung
Unerwünschte Briefkastenwerbung trotz entsprechender Kennzeichnung an den Briefkästen ist verboten. Daher entschloss sich die Verbraucherzentrale, UberEats abzumahnen. Das Unternehmen verpflichtete sich umgehend, es zukünftig zu unterlassen, an Verbraucherinnen und Verbraucher nicht persönlich adressierte Werbeschreiben zu versenden bzw. versenden zu lassen, wenn diese dem Einwurf von Werbung durch entsprechende Hinweise auf dem Briefkasten ausdrücklich widersprochen haben.

Verstöße melden
Wer gleichwohl unadressierte Werbung der Firma UberEats oder anderer Anbieter im Briefkasten vorfindet, kann dies der Verbraucherzentrale Hessen per Mail über beschwerde@verbraucherzentrale-hessen.de melden.

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