Gesundheitsvorsorge für Kinder und Jugendliche wird gestärkt

Das Hessische Kindergesundheitsschutzgesetz wird erweitert – mit dem Ziel, Kinder und Jugendliche noch besser vor gesundheitlichen Risiken zu schützen. Familien- und Gesundheitsministerin Diana Stolz hat dazu erfolgreich eine Gesetzesänderung in den Landtag eingebracht, die Eltern unmittelbar betrifft.

Viele Eltern kennen bereits die Einladungen des Hessischen Kindervorsorgezentrums zu den Vorsorgeuntersuchungen U4 bis U9. Diese Früherkennungsuntersuchungen sind verpflichtend und helfen, Entwicklungsstörungen oder Erkrankungen rechtzeitig zu erkennen. Die Kosten hierfür werden direkt über die gesetzliche bzw. private Krankenversicherung abgerechnet.

Neu ist: Zukünftig sollen auch die Eltern von Jugendlichen im Alter von 13 und 14 Jahren ein Einladungsschreiben zur sogenannten J1-Untersuchung erhalten. Diese ist freiwillig – aber besonders wertvoll: In der sensiblen Entwicklungsphase der Pubertät können Ärztinnen und Ärzte nicht nur körperliche und seelische Gesundheit prüfen, sondern auch wichtige Fragen der Jugendlichen besprechen. Ein weiterer Pluspunkt: Die J1 ist ein sinnvoller Zeitpunkt für die HPV-Impfung, die wirksam vor verschiedenen Krebsarten schützt.

Darüber hinaus wird durch die Gesetzesänderung klargestellt, dass allen Neugeborenen in Hessen ein Hörscreening angeboten wird. So können angeborene Hörstörungen früh erkannt und rechtzeitig behandelt werden.

Mit diesen Neuerungen setzt die Landesregierung ein starkes Zeichen für die Gesundheit junger Menschen in Hessen. Familien- und Gesundheitsministerin Diana Stolz betont: „Dieses Gesetz verbessert das gesunde Aufwachsen von Kindern und Jugendlichen und ist ein wichtiger Baustein unseres Aktionsplans Kinder- und Jugendmedizin.“

Quelle: Hessisches Ministerium für Familie, Senioren, Sport, Gesundheit und Pflege

Veröffentlicht am: 01. Dezember 2025