Bevorstehende Änderungen in 2026

Das Jahr 2026 bringt für Millionen Menschen in Deutschland zahlreiche neue gesetzliche Regelungen und finanzielle Anpassungen, die Einkommen, Familienleistungen und Alltag betreffen. Hier sind die wichtigsten Änderungen auf einen Blick:

 Neujahrs Feuerwerk mit Zahlen 2026

💶 Mindestlohn steigt deutlich

Ab dem 1. Januar 2026 wird der gesetzliche Mindestlohn von derzeit 12,82 Euro auf 13,90 Euro pro Stunde erhöht.

👉 Durch diese Anhebung steigt auch die Verdienstgrenze für Minijobs auf etwa 603 Euro im Monat.

Mehr dazu: Bundesministerium für Arbeit und Soziales – Mindestlohn-Informationen (BMAS)

Auch die Mindestvergütung für Auszubildende steigt nach Angaben des Bundesinstituts für Berufsbildung (BIBB) 2026 im ersten Ausbildungsjahr von 682 Euro auf 724 Euro brutto, im zweiten von 805 Euro auf 854 Euro, im dritten von 921 Euro auf 977 Euro und im vierten Ausbildungsjahr von 955 auf 1.014 Euro brutto.

👨‍👩‍👧 Kindergeld & Kinderfreibetrag werden erhöht

  • Das Kindergeld steigt ab Januar 2026 von 255 Euro auf 259 Euro pro Kind und Monat.
  • Gleichzeitig wird der steuerliche Kinderfreibetrag auf 3.414 Euro, bei verheirateten Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern auf 6.828 Euro, erhöht. Hinzu kommt ein Freibetrag für Betreuung, Erziehung und Ausbildung. Er liegt bei verheirateten Paaren bei 2.928 Euro, bei einem einzelnen Arbeitnehmenden bei 1.464 Euro.

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🧓 Rente: Mehr Geld und neue Chancen zum Hinzuverdienst

Rentnerinnen und Rentner können sich auf höhere Rentenzahlungen zur Jahresmitte 2026 freuen (voraussichtliche Anpassung um mehrere Prozentpunkte, amtliche Werte folgen im Frühjahr).

Zudem gilt eine „Aktivrente“: Rentner dürfen künftig bis zu 2.000 Euro im Monat steuerfrei hinzuverdienen, wenn sie nach Renteneintritt weiterarbeiten.

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🚆 Steuerliche Entlastungen & Freibeträge

Der steuerfreie Grundfreibetrag (Einkommen, das nicht versteuert wird) wird angepasst — 2026 soll er auf 12.348 Euro steigen und liegt damit höher als im Vorjahr (2025 lag er bei 12.096 Euro). Für verheiratete Paare gilt der doppelte Betrag: 24.696 Euro für 2026 (2025: 24.192 Euro).

Auch die Pendlerpauschale beträgt künftig 38 Cent pro Kilometer ab dem ersten Kilometer — gut für alle, die täglich zur Arbeit pendeln.

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Soziales

Die Beitragsbemessungsgrenze in der gesetzlichen Krankenversicherung steigt laut Bundesregierung auf jährlich 69.750 Euro beziehungsweise 5.812,50 Euro im Monat (2025: 66.150 Euro im Jahr beziehungsweise 5.512,50 Euro im Monat).

  • Die Versicherungspflichtgrenze in der gesetzlichen Krankenversicherung steigt auf 77.400 Euro im Jahr oder 6.450 Euro im Monat (zu Vergleich 2025: 73.800 Euro beziehungsweise monatlich 6.150 Euro).

🚍 Alltag & Mobilität

  • Das Deutschlandticket für Bus- und Bahnreisen im Nahverkehr wird teurer: ab Januar 2026 kostet es 63 Euro statt bisher 58 Euro pro Monat.
  • CO-Steuer: Heizen mit Öl und Gas wird 2026 teurer werden, weil sich der CO₂-Preis für die fossilen Brennstoffe erhöht. Er wird innerhalb eines Korridors von 55 bis maximal 65 Euro liegen. Derzeit sind es 55 Euro pro Tonne.


Ehrenamt
Die Bundesregierung hat im September den Entwurf des Steueränderungsgesetzes 2025 beschlossen, der Bundesrat am 19. Dezember zugestimmt. Dadurch treten zum Jahresbeginn 2026 neue steuerliche Regelungen in Kraft, die vor allem Sportvereine und ehrenamtlich Engagierte entlasten sollen. Ziel ist es, Bürokratie abzubauen, das Ehrenamt attraktiver zu machen und Vereinen mehr finanziellen Spielraum zu geben. U. a dürfen Vereine ab 2026 mehr Geld aus wirtschaftlichen Aktivitäten steuerfrei behalten. Die sogenannte Freigrenze steigt von 45.000 auf 50.000 Euro pro Jahr. Zudem steigt die Übungsleiterpauschale um 10 % von 3.000 auf 3.300 Euro. Weitere Infos finden Sie hier.

Quelle: Hessisches Ministerium für Familie, Senioren, Sport, Gesundheit und Pflege

Veröffentlicht am: 05. Januar 2026