VFH: Konflikte lösen ohne Klage: Verbraucherschlichtung einfach erklärt

Die neue Waschmaschine wäscht nicht richtig, die im Internet bestellte Hose ist immer noch nicht da und der Eindruck verfestigt sich, dass die Versicherung nicht zahlt. Da denken viele gleich an Anwalt und Gericht. Dabei gibt es eine einfachere Lösung, die bisher noch viel zu wenige kennen.

 Schilder, Wegweiser auf einer Wiese mit einem Pfeil nach rechts und der Aufschrift Schlichtung und einem Pfeil nach links mit der Aufschrift Konflikt

Was ist Verbraucherschlichtung?

Sie haben Ärger mit einem Unternehmen wegen solcher Dinge? Um Ihr Recht durchzusetzen, könnten Sie nun vor Gericht ziehen. Dieser Gedanke schreckt aber zu Recht viele Verbraucherinnen und Verbraucher ab. Denn Gerichtsverfahren dauern oft lange und sind teuer. Wer das vermeiden will und eine schnelle und kostengünstige Lösung sucht, hat mit der Verbraucherschlichtung eine gute Möglichkeit. Sie erlaubt es, Streitigkeiten mit Unternehmen außergerichtlich zu klären – vergleichsweise schnell und unkompliziert. Das Schlichtungsverfahren zwischen den beiden Parteien übernimmt dabei eine Verbraucherschlichtungsstelle.

Für Verbraucherinnen und Verbraucher ist das Verfahren:

  • freiwillig
  • kostenlos
  • ohne komplizierte Formalitäten

Gerade bei kleineren Streitigkeiten kann die Verbraucherschlichtung eine gute Alternative zum Gerichtsverfahren sein.

Wann kommt eine Verbraucherschlichtung infrage?

Eine Verbraucherschlichtung ist möglich, wenn es um Streitigkeiten aus einem sogenannten Verbrauchervertrag geht oder um die Frage, ob ein solcher Vertrag besteht. Gemeint sind hiermit Verträge, die zu privaten Zwecken zwischen Verbraucherinnen oder Verbrauchern und Unternehmen geschlossen wurden.

Welche Verbraucherschlichtungsstellen gibt es?

In Deutschland gibt es eine ganze Reihe an Verbraucherschlichtungsstellen. Die meisten von ihnen sind branchenspezifisch tätig und haben sich auf bestimmte Wirtschaftsbereiche oder Unternehmen spezialisiert. So zum Beispiel auf Energie, Verkehr und Reisen, Versicherungen sowie Telekommunikation.

Daneben gibt es aber auch Allgemeine Verbraucherschlichtungsstellen und die Universalschlichtungsstelle des Bundes. Sie helfen, wenn für bestimmte Streitigkeiten keine branchenspezifischen Verbraucherschlichtungsstellen zuständig sind.

Haben Sie beispielsweise mit Streitigkeiten im Online-Handel zu kämpfen – einem Bereich, in dem es häufig zu Konflikten kommt – können Sie sich an die Universalschlichtungsstelle des Bundes wenden. Auch im Zusammenhang mit sehr vielen weiteren Verbraucherprodukten wie Nahrungsmitteln, Bekleidung, Hausrat, Haushaltsgeräten, Elektronikprodukten, Pkw, Büchern sowie Artikeln für Kinder und vielen mehr kann die Universalschlichtungsstelle des Bundes tätig werden. Einzige Voraussetzung ist hier, dass der Streitwert bei maximal 50.000 Euro liegen darf – aber das ist ja schon einmal eine ganze Menge.

Das Bundesamt für Justiz führt auf seiner Internetseite eine Liste mit allen Verbraucherschlichtungsstellen in Deutschland.

Wie läuft ein Schlichtungsverfahren ab?

Bevor eine Verbraucherschlichtungsstelle eingeschaltet werden kann, müssen Verbraucherinnen und Verbraucher zunächst selbst versuchen, das Problem direkt mit dem Unternehmen zu klären.

Erst wenn auf diesem Weg keine Lösung gefunden wird, können sie sich an eine Verbraucherschlichtungsstelle wenden. Das Verfahren läuft dann folgendermaßen ab:

  1. Sie stellen einen schriftlichen Antrag bei einer Verbraucherschlichtungsstelle.
  2. Die Schlichtungsstelle leitet den Antrag an das Unternehmen zur Stellungnahme weiter (die Frist zur Beantwortung beträgt in der Regel drei Wochen).
  3. Liegen der Schlichtungsstelle alle benötigten Informationen vor, benachrichtigt sie die Parteien.
  4. Ab jetzt hat die Verbraucherschlichtungsstelle 90 Tage Zeit, um den Parteien einen Schlichtungsvorschlag zu unterbreiten.

Die Teilnahme am Schlichtungsverfahren ist nicht nur für Verbraucher, sondern auch für Unternehmen in der Regel freiwillig. Nur in bestimmten Ausnahmefällen sind Unternehmen gesetzlich zur Teilnahme verpflichtet oder haben sich freiwillig dazu verpflichtet.

Was geschieht mit dem Schlichtungsvorschlag?

Liegt der Schlichtungsvorschlag vor, entscheiden beide Seiten selbst, ob sie diesen annehmen möchten. Es besteht keine Verpflichtung, den Vorschlag zu akzeptieren.

Der Weg zu den Gerichten steht auch bei Vorliegen eines Schlichtungsvorschlags noch jederzeit offen, er wird durch das Schlichtungsverfahren nicht abgeschnitten.

Woher weiß ich, ob ein Unternehmen an der Schlichtung teilnimmt?

Unternehmen sind gesetzlich verpflichtet, Verbraucherinnen und Verbraucher leicht zugänglich, klar und verständlich darüber zu informieren, ob sie bereit oder verpflichtet sind, an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen. Auch wenn dies nicht der Fall ist, müssen sie darüber informieren.

Diese Informationen müssen sich auf der Website des Unternehmens und/oder in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) finden.

Fazit: Eine Chance, Streit einfach zu lösen

Die Verbraucherschlichtung bietet Verbraucherinnen und Verbrauchern eine echte Chance, Konflikte mit Unternehmen – sofern diese auch daran teilnehmen – außergerichtlich, kostengünstig, schnell und unkompliziert zu klären. Wer sie kennt und nutzt, kann Zeit, Geld und Nerven sparen.

Quelle: VerbraucherFenster Hessen